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Immerwährender Kalender "Chakrade, Heilbotschaften-Geistige Heilmittel".
Das Kalendarium erhalten Sie gegen eine Spende von 7,- Euro + Versandkosten.
Die Versandkosten für 1 bis 4 Kalender betragen 1 Euro, ab 5 Kalender berechnen wir 2 Euro Versandkosten
Anzahl:

 
 

Immerwährender Kalender "Sonne im Herzen".
Das Kalendarium erhalten Sie gegen eine Spende von 7,- Euro + Versandkosten.
Die Versandkosten für 1 bis 4 Kalender betragen 1 Euro, ab 5 Kalender berechnen wir 2 Euro Versandkosten
Anzahl:

 
 

Immerwährender Kalender "Carpe Vitam".
Das Kalendarium erhalten Sie gegen eine Spende von 7,- Euro + Versandkosten.
Die Versandkosten für 1 bis 4 Kalender betragen 1 Euro, ab 5 Kalender berechnen wir 2 Euro Versandkosten
Anzahl:

 
 

Immerwährender Kalender "Impulse von Mensch zu Mensch".
Das Kalendarium erhalten Sie gegen eine Spende von 7,- Euro + Versandkosten.
Die Versandkosten für 1 bis 4 Kalender betragen 1 Euro, ab 5 Kalender berechnen wir 2 Euro Versandkosten
Anzahl:

 
 

Immerwährender Kalender "Bewußte Gesundung" (incl. CD).
Das Kalendarium erhalten Sie gegen eine Spende von 9,- Euro + Versandkosten.
Die Versandkosten für 1 bis 4 Kalender betragen 1 Euro, ab 5 Kalender berechnen wir 2 Euro Versandkosten
Anzahl:

 

Bitte schicken Sie mir einen ausgefüllten Überweisungsträger und die bestellten Artikel.

 

Ich überweise eine Spende in Höhe von € auf folgendes Konto:
Deutsche Bank 24, BLZ 672 700 24, Konto 0229955

 

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Die GfBK ist durch Bestätigung des Finanzamtes Heidelberg vom 29.05.2009 unter der Steuernummer 32081/03641 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend und insbesondere wegen der Förderung der biologischen Krebstherapie wissenschaftlichen Zwecken dienend anerkannt und somit zu den in § 5 Abs. Nr. 1 KStG 1977 bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen zugehörig anerkannt worden.
Spenden und Mitgliedsbeiträge können Sie daher bei Vorlage der Spendenquittung bei Ihrer Einkommenssteuererklärung in Abzug bringen. Bis EUR 200 wird vom Finanzamt in der Regel der Überweisungsbeleg als Nachweis anerkannt. Bei Spenden über EUR 200,- wird eine gesonderte Spendenbescheinigung ausgestellt.

 
 
 
 
 

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