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Härtefonds

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die meisten natur­heil­kundlichen Arzneimittel aus dem Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Patienten, die biologische Basis-Therapien durchführen möchten, diese jedoch nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, können aus dem Härtefonds der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. unterstützt werden.

Da die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. sich ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert und die Mittel aus dem Härtefonds nicht unerschöpflich sind, können Anträge nur bei entsprechender Bedürftigkeit berücksichtigt werden. Die Leistungen aus dem Härtefonds werden ausschließlich zur Verwendung im privaten Bereich im Inland gewährt. Damit die Zuwendungen nur denen zugute kommen, die sie am dringendsten benötigen, müssen alle Anspruchsvoraussetzungen gegen Kostenträger (Krankenkasse, Sozialhilfe, u. ä.) erfüllt sein. Zur Bewilligung darf das monatliche Familieneinkommen (monatliches Nettoein­kommen abzüglich der monatlichen Ausgaben) bei Alleinstehenden € 350,-, bei zwei Personen € 600,-, bei drei Personen € 800,- nicht überschreiten.

Unterstützt werden biologische Basistherapien (z.B. mit Vitaminen, Enzymen, Mineralstoffen, Nahrungsergänzungsmitteln u. Ä.). Die Zuwendungen werden ein Jahr lang ausgezahlt und liegen je nach Bedürftigkeit zwischen € 30,- und € 70,- monatlich. Ohne gewisse Nachweise und Auskünfte des Antrag­stellers kann der Härtefonds keine Leistungen erbringen.

Die erforderlichen Nachweise und Auskünfte sind:

  1. Zeitnahe ärztliche Bescheinigung über die Krebserkrankung.
  2. Ablehnungsbescheid der gesetzlichen Krankenkasse oder Bestätigung des behandelnden Arztes, dass die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden. Dies betrifft Therapien, die von den Krankenkassen erstattet werden können (z.B. Misteltherapie).
  3. Die notwendige Selbstauskunft umfasst Angaben zur Person und zum Familienstand des Antragsstellers:
    • Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Anzahl der zum Haushalt gehörigen Personen, Familienstand
    • Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen
    • Angaben zu den festen monatlichen Ausgaben. Der Auskunftsbogen ist beigefügt, die Angaben müssen von einer öffentlichen Institution bestätigt werden.
  4. Gespräch mit einem Arzt/Ärztin der GfBK. In diesem Gespräch stellt unser Arzt/Ärztin fest, inwieweit die durchgeführte/geplante biologisch-ganzheitliche Therapie sinnvoll ist und ob es eine kostengünstige Alternative gibt.

Bitte schicken Sie uns die ausgefüllten Unterlagen zu. Die Abwicklung der Hilfestellung erfolgt möglichst schnell und weitgehend unproblematisch. Alle gegebenen Auskünfte und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und keiner weiteren Stelle zugänglich gemacht.

Wenn Sie Fragen zum Härtefonds haben, wenden Sie sich bitte an Inge Wilhelm (Zentrale Beratungsstelle Heidelberg) Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Tel. 06221-1380222