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Adresslisten
Therapeutenliste
Unsere Liste "Therapeuten" enthält Adressen von Ärzten, Heilpraktikern und anderen Therapeuten, die nach eigenen Angaben ganzheitliche Therapien durchführen. Die Einträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und machen keine Aussagen über die Qualität der angebotenen Therapien. Die Bewertung eines Therapeuten hängt nicht nur von medizinisch messbaren Größen ab, sondern auch von Ihren subjektiven Wünschen, Bedürfnissen und Wertvorstellungen. Wir können keine Qualitätskontrollen durchführen und verstehen unsere Liste nur als Adresshinweise mit Informationen über die uns von den jeweiligen Therapeuten mitgeteilten Praxisangebote. Weitere Informationen zu den genannten Praxen finden Sie über deren Website (siehe Link, soweit vorhanden bzw. uns bekannt) oder informieren Sie sich dort telefonisch vorab.
Letzte Bearbeitung der Liste: 24.04.2012
Sind Sie als Therapeut tätig und möchten hier genannt werden? Melden Sie sich mit Hilfe unseres Fragebogens an.
Klinikliste
Der Aufenthalt in einer naturheilkundlich orientierten Klinik bietet nach der Erstbehandlung eine gute Möglichkeit, verschiedene naturheilkundliche Therapien kennen zu lernen und eine naturheilkundliche Therapie zu beginnen, die dann zu Hause weitergeführt werden kann.
Für die Einweisung in eine solche Klinik gibt es verschiedene Möglichkeiten: Schon während des Krankenhausaufenthaltes stellt sich für Sie die Frage, wie die entsprechende Weiterbehandlung nach der Entlassung aus der Akutklinik auszusehen hat. Oftmals wird bereits während des Klinikaufenthaltes eine Anschlussheilbehandlung in die Wege geleitet. Danach können Sie innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss der Primärbehandlung (Operation, Chemotherapie, Strahlentherapie) eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen, wenn hierzu eine medizinische Notwendigkeit besteht. Soll eine bestimmte Therapieform (wie z. B. Hyperthermie) genutzt oder sollen Rückfälle behandelt werden und möchten Sie selbst bestimmen, in welchem Haus diese Behandlung durchgeführt wird, können Sie von Ihrem Arzt direkt in eine biologisch-ganzheitliche Klinik eingewiesen werden.
Akutbehandlung
Unabhängig von AHB-oder Rehamaßnahme kann eine stationäre Nachbehandlung in einer ganzheitlich-biologisch orientierten Nachbehandlungsklinik erfolgen. Hier werden auch spezielle Behandlungen durchgeführt, die andernorts nicht zur Verfügung stehen. Wenn diese genutzt werden sollen, kann eine AHB- bzw. Rehamaßnahme abgelehnt und stattdessen vom behandelnden Arzt eine stationäre Nachbehandlung bei der Krankenkasse beantragt werden. Zur Aufnahme ist eine Krankenhaus-Einweisung nötig, die der behandelnde Arzt ausstellen und begründen muss. Die Einweisung ist möglich, wenn eine stationäre Behandlung medizinisch erforderlich ist, eine ambulante Behandlung nicht ausreicht oder die erforderlichen Therapien in örtlichen Krankenhäusern nicht zur Verfügung stehen. Bei der ärztlichen Begründung der Einweisung soll darauf hingewiesen werden, dass allgemeine Rehamaßnahmen nicht ausreichen.
Anschlussheilbehandlung
Eine Anschlussheilbehandlung ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die unmittelbar (maximal nach 14 Tagen) an die Behandlung im Krankenhaus anschließt. Den Antrag dazu muss die Klinik während Ihres Aufenthaltes stellen. Ausnahmen: Führt z. B. das Krankenhaus noch eine Chemotherapie durch, kann die AHB nach deren Abschluss angetreten werden. Nach einer Strahlentherapie kann von Beginn der AHB noch eine Pause von 5 Wochen eingelegt werden, um Strahlenschäden abzuheilen. Eine AHB ist sowohl nach der Erstbehandlung wie nach weiteren Krankenhausbehandlungen, z. B. einer Rückfallbehandlung, möglich. Bei der Antragstellung leistet Ihnen der Sozialdienst im Krankenhaus Hilfestellung. Die AHB wird in der Regel nur in Häusern durchgeführt, die einen Belegungsvertrag mit den Kostenträgern haben. Das sind vornehmlich die Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, Knappschaft, u. a.), nur in Ausnahmen die Krankenkassen. Häuser, in denen eine Anschlussheilbehandlung durchgeführt wird, finden Sie unter der Rubrik AHB.
Rehabilitation
Nach einer Krankenhausbehandlung sind stationäre Rehabilitationsmaßnahmen möglich, sogenannte Rehabilitationen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, bestehende bzw. drohende Behinderungen zu beseitigen, zu mildern oder zu verhüten und die Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu fördern. Im ersten Jahr nach der Akutbehandlung im Krankenhaus muss entweder eine AHB oder eine Rehabilitation genehmigt werden, beides ist jedoch nicht möglich. Weitere Rehamaßnahmen sind normalerweise erst nach 4 Jahren möglich, sie können dann, müssen aber nicht genehmigt werden. Ausnahme: Das Krankheitsbild hat sich während dieser Zeit verschlechtert oder es wurde wegen eines Rückfalls eine erneute Akut-Therapie im Krankenhaus nötig (dann auch AHB). Die Reha muss durch ein Attest des Arztes medizinisch begründet und vor Antritt vom Kostenträger genehmigt werden. Der Kurantrag kann bei der Krankenkasse gestellt werden, die ihn an den zuständigen Kostenträger weiterleitet. Kostenträger sind wie bei der AHB die Versicherungsträger, in Ausnahmen die Krankenkassen. Diese treten dann ein, wenn kein anderer Kostenträger vorrangig zur Kostenübernahme verpflichtet ist (z. B. bei Rentnern). Die Kur darf drei Wochen dauern, kann aber im Einzelfall verlängert werden. Wer den Ort und Einrichtung der Rehamaßnahme selbst wählen möchte, sollte dies in seinem Antrag schon deutlich kennzeichnen und unbedingt beim Kostenträger nachfragen, ob die Kosten dafür übernommen werden. In den meisten Fällen berücksichtigen die Versicherungsträger den Wunsch des Patienten, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Wahlfreiheit. Häuser, in denen eine stationäre Rehamaßnahme durchgeführt werden kann, finden Sie unter der Rubrik Reha.
Kliniksuche
In unserer Datenbank finden Sie Kliniken, die ganzheitlich orientiert arbeiten. Nähere Hinweise zu den Einweisungsmodalitäten entnehmen Sie bitten der Rubrik "Einführung". Bitte klären Sie vor der Einweisung auf jeden Fall die Kostenübernahme ab.
Die Angaben zur den angebotenen Therapien wurden uns von den Kliniken mitgeteilt. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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