Unabhängig von AHB-oder Rehamaßnahme kann eine stationäre Nachbehandlung in einer ganzheitlich-biologisch orientierten Nachbehandlungsklinik erfolgen. Hier werden auch spezielle Behandlungen durchgeführt, die andernorts nicht zur Verfügung stehen. Wenn diese genutzt werden sollen, kann eine AHB- bzw. Rehamaßnahme abgelehnt und stattdessen vom behandelnden Arzt eine stationäre Nachbehandlung bei der Krankenkasse beantragt werden. Zur Aufnahme ist eine Krankenhaus-Einweisung nötig, die der behandelnde Arzt ausstellen und begründen muss. Die Einweisung ist möglich, wenn eine stationäre Behandlung medizinisch erforderlich ist, eine ambulante Behandlung nicht ausreicht oder die erforderlichen Therapien in örtlichen Krankenhäusern nicht zur Verfügung stehen.
Bei der ärztlichen Begründung der Einweisung soll darauf hingewiesen werden, dass allgemeine Rehamaßnahmen nicht ausreichen.