Eine Anschlussheilbehandlung ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die unmittelbar (maximal nach 14 Tagen) an die Behandlung im Krankenhaus anschließt. Den Antrag dazu muss die Klinik während Ihres Aufenthaltes stellen. Ausnahmen: Führt z. B. das Krankenhaus noch eine Chemotherapie durch, kann die AHB nach deren Abschluss angetreten werden. Nach einer Strahlentherapie kann von Beginn der AHB noch eine Pause von 5 Wochen eingelegt werden, um Strahlenschäden abzuheilen. Eine AHB ist sowohl nach der Erstbehandlung wie nach weiteren Krankenhausbehandlungen, z. B. einer Rückfallbehandlung, möglich.
Bei der Antragstellung leistet Ihnen der Sozialdienst im Krankenhaus Hilfestellung.
Die AHB wird in der Regel nur in Häusern durchgeführt, die einen Belegungsvertrag mit den Kostenträgern haben. Das sind vornehmlich die Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, Knappschaft, u. a.), nur in Ausnahmen die Krankenkassen. Häuser, in denen eine Anschlussheilbehandlung durchgeführt wird, finden Sie unter der Rubrik AHB.

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